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vorgelagerte Besteuerung
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Das Begriffspaar „vorgelagerte/nachgelagerte“ Besteuerung bezieht sich auf die Einkommen-(Lohn)-Besteuerung der Vorsorge- und Versorgungsleistungen des Arbeitgebers beim Arbeitnehmer. Vorgelagerte Besteuerung bedeutet, dass die Aufwendungen des Arbeitgebers zum Aufbau einer Versorgung beim Arbeitnehmer steuerpflichtig sind (vgl. Altersvorsorge), dafür sind die Versorgungsleistungen grundsätzlich steuerfrei (vgl. Altersversorgung).
Vgl. auch nachgelagerte Besteuerung.
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