vorgelagerte Besteuerung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Finanzierung von Spar- und Entspargeschäften (Spargeschäft, Entspargeschäft), die vorwiegend der Altersvorsorge dienen, aus bereits versteuertem Einkommen in der Ansparphase. Die vorgelagerte Besteuerung korrespondiert regelmäßig mit steuerfreien Auszahlungen in der Leistungsphase. In der betrieblichen Altersversorgung (bAV) bedeutet die vorgelagerte Besteuerung, dass die Aufwendungen des Arbeitgebers zum Aufbau einer Versorgung beim Arbeitnehmer für diesen steuerpflichtig sind, dafür sind später die Versorgungsleistungen steuerfrei. Gegensatz: nachgelagerte Besteuerung.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Anwartschaft
Asset Liability Management (ALM)
Barwert
Cross Selling
Drei-Schichten-Modell
Fahrlässigkeit
Invalidität
Kontrahierungszwang
Krankenversicherung
Privat-Rechtsschutz
Risikoprämie
Sachversicherungen
Subsidiarität
Value at Risk (VaR)
Verpackung
Versicherungspflicht
Veräußerung
gemeiner Wert
Äquivalenzprinzip
eingehend
vorgelagerte Besteuerung
ausgehend