vorgelagerte Besteuerung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Finanzierung von Spar- und Entspargeschäften (Spargeschäft, Entspargeschäft), die vorwiegend der Altersvorsorge dienen, aus bereits versteuertem Einkommen in der Ansparphase. Die vorgelagerte Besteuerung korrespondiert regelmäßig mit steuerfreien Auszahlungen in der Leistungsphase. In der betrieblichen Altersversorgung (bAV) bedeutet die vorgelagerte Besteuerung, dass die Aufwendungen des Arbeitgebers zum Aufbau einer Versorgung beim Arbeitnehmer für diesen steuerpflichtig sind, dafür sind später die Versorgungsleistungen steuerfrei. Gegensatz: nachgelagerte Besteuerung.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Anwartschaft Asset Liability Management (ALM) Barwert Cross Selling Drei-Schichten-Modell Fahrlässigkeit Invalidität Kontrahierungszwang Krankenversicherung Privat-Rechtsschutz Risikoprämie Sachversicherungen Subsidiarität Value at Risk (VaR) Verpackung Versicherungspflicht Veräußerung gemeiner Wert Äquivalenzprinzip
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vorgelagerte Besteuerung
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