Direkt zum Inhalt

VorstKoG

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Der Deutsche Bundestag hatte am 27.6.2013 in 2. und 3. Lesung den "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Kontrolle der Vorstandsvergütung und zur Änderung weiterer aktienrechtlicher Vorschriften" (VorstKoG) beschlossen. Es war mit Bezug auf die ablaufende Legislaturperiode der untaugliche Versuch, ein Gesetz über die Bühne zu bringen, dessen Anfänge bis ins Jahr 2010 zurück zu verfolgen sind und dessen Entwicklungen im Gabler Wirtschaftslexikon unter Aktienrechtsnovelle 2012 skizziert sind. Denn der Bundesrat lehnte das Gesetz am 20.9.2013 ab und verwies es in den Vermittlungsausschuss (Drucksache 637/13). Der Bundesrat hat die vom VorstKoG vorgesehene Übertragung der Letztentscheidungsbefugnis über die Vergütungssysteme börsennotierter Gesellschaften auf die Hauptversammlung als nicht geeignet angesehen, um exorbitante Managergehälter zu verhindern. Aufgrund des parlamentarischen Diskontinuitätsgrundsatzes, wonach Gesetzesvorhaben vollständig in einer laufenden Legislaturperiode "abgehakt" werden müssen, widrigenfalls sie automatisch "verfallen", bedeutete diese Verweisung in den Vermittlungsausschuss angesichts der Bundestagswahlen am 22.9.2013 das Aus für das VorstKoG. Wenn es weiter gewollt sein sollte, muss das Thema nach dem 22.9.2013 neu angegangen werden. Vielleicht reicht ja dann eine Legislaturperiode aus, ein Gesetz in Kraft zu setzen.

     

     

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com