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Wagnisse

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Verlustgefahren, die sich aus der Natur der Unternehmung ergeben, nämlich alle die wirtschaftlichen Handlungen der Unternehmung begleitenden Gefahren, Unsicherheits- und Zufälligkeitsfaktoren, häufig hervorgerufen durch allg. oder branchenbedingte Störungen des Marktes.

    2. Arten: a) Allgemeines Unternehmerwagnis: Wird als Gesamtrisiko durch den Unternehmergewinn abgegolten.

    b) Kalkulierbare Wagnisse: die verschiedenen Einzelwagnisse, deren Ursachen, Umfang und Höhe durch Untersuchung feststellbar sind. Sie werden häufig durch die Verrechnung kalkulatorischer Wagnisse in der Kostenrechnung erfasst.

    c) Kalkulatorische Wagnisse (Einzelwagnisverluste): v.a.
    (1) Ausschusswagnis, hervorgerufen durch z.B. Fehlarbeiten, fehlerhafte oder minderwertige Rohstofflieferungen; zu berechnen aufgrund von Erfahrungssätzen über die durchschnittlich anfallenden Verluste in Prozent vom Wareneinsatz;
    (2) Beständewagnis entstehend durch Schwund, Diebstahl, Verrosten, Veralten, Modeänderung, Güteminderung, Maßänderung, Inventur- und Kassendifferenzen u.Ä.; zu berechnen in Prozent des Warenumschlags;
    (3) Debitoren- oder Vertriebswagnis, ausgelöst durch Ausfälle an Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen; zu berechnen in Prozent des mittleren Forderungsbestandes;
    (4) Entwicklungswagnis, das sind Aufwendungen für fehlgeschlagene Entwicklungsarbeiten, soweit nicht bereits als Gemeinkosten verrechnet; zu berechnen in Prozent der Herstellkosten;
    (5) Gewährleistungswagnis, Aufwendungen für Nacharbeiten an nicht vertragsgemäß gelieferten Erzeugnissen, Minderung der Forderungen durch Gutschrift etc.; zu berechnen in Prozent der Herstellkosten.

    Der Ansatz kalkulatorischer Wagnisse bedeutet eine Periodisierung in unregelmäßiger Höhe und zu unregelmäßigen Zeitpunkten anfallender Kosten.

    Vgl. auch Risiko.

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