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Revision von Wahlpflicht vom 08.06.2009 - 10:44

Wahlpflicht

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    dem aktiven Wahlrecht entsprechende, mit einer Sanktion versehene Verpflichtung jedes Staatsbürgers zur Beteiligung an Wahlen. Im Unterschied zu den Regelungen in verschiedenen anderen Staaten gibt es in der Bundesrepublik Deutschland keine Wahlpfllicht.

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