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Revision von Wahlzuteilung vom 06.05.2011 - 12:14

Wahlzuteilung

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    Bei einigen Bauspar-Tarifvarianten (Bauspartarif) kann der Bausparer bereits nach einer vergleichsweisen kurzen Mindestlaufzeit von bspw. zwei Jahren oder schon mit einem Guthaben von 25 Prozent der Bausparsumme jederzeit die Zuteilung seines Bausparvertrages beantragen. Die frühe (vorzeitige) Zuteilung erkauft er sich aber entweder mit einem sehr hohen Tilgungsbeitrag, mit einem kleineren Bauspardarlehen oder einem höheren Darlehenszinssatz.

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