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Wahrscheinlichkeitsauffassungen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    verschiedene Erklärungen für Werte einer Wahrscheinlichkeit, die in den verschiedenen Anwendungsfeldern der Wahrscheinlichkeitsrechnung zur numerischen Konkretisierung von Wahrscheinlichkeiten herangezogen werden.

    1. Der klassischen Wahrscheinlichkeitsauffassung (Laplaceschen Wahrscheinlichkeitsauffassung; Symmetrieprinzip) liegt die Vorstellung zugrunde, dass bei einem Zufallsvorgang Elementarereignisse unterschieden werden können, die alle dieselbe Eintrittswahrscheinlichkeit besitzen (Gleichmöglichkeit). Die Wahrscheinlichkeit für das Eintreten eines Ereignisses ergibt sich als der Quotient aus der Anzahl der für dieses Ereignis günstigen und der Anzahl der in gleicher Weise möglichen Elementarereignisse. Etwa ist bei einem symmetrischen Würfel die Wahrscheinlichkeit, eine Augenzahl von mind. fünf zu erhalten, 2/6.

    2. Bei der „statistischen“ Wahrscheinlichkeitsauffassung (Häufigkeitsinterpretation der Wahrscheinlichkeit) wird als Wahrscheinlichkeit eines Ereignisses der „Grenzwert“ der relativen Häufigkeit des Eintretens dieses Ereignisses bei zunehmender Anzahl der Wiederholungen des Zufallsvorganges verstanden. Diese liegt etwa den Sterbewahrscheinlichkeiten einer Sterbetafel zugrunde (s. Gesetze der großen Zahlen, Schwaches Gesetz großer Zahlen).

    3. Bei der subjektivistischen Wahrscheinlichkeitsauffassung wird als Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines zufälligen Ereignisses der subjektive Überzeugtheitsgrad einer Person, etwa eines Experten, angesetzt (subjektive Wahrscheinlichkeit).

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