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Revision von Warenhandel vom 17.09.2009 - 13:49

Warenhandel

Definition: Was ist "Warenhandel"?

Hauptzweig des Handels

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    Hauptzweig des Handels. Warenhandelsbetriebe erzielen ihren Umsatz mit beweglichen Gütern (Waren) im Gegensatz zum Handel mit Grundstücken und Häusern (Immobilienhandel) und zum Handel mit Rechten und Dienstleistungen (z.B. Patentvermittler, Software-Büro).

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