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Wasserwirtschaftsverbände

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    häufig auf gemeinnütziger Basis (Wassergenossenschaften) errichtete Verbände.

    Zweck: Förderung der allgemeinen Wasserversorgung und -regulierung (z.B. Be- und Entwässerung, Talsperrenbau, Kanalbau, Flusskorrekturen etc.). Zusätzliche Aufgaben erwachsen aus dem Anstieg des Wasserbedarfs infolge Entwicklung der Großstädte und aus zunehmendem Verbrauch an Nutzwasser in der Industrie bei gleichzeitigem Absinken des Grundwasserspiegels in weiten Bereichen sowie Minderung der mittleren Niederschlagsmenge.

    Vgl. auch Wasser- und Bodenverbände.

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