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Widerrufsrecht
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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I. Versicherungsvertrag:
Innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen ab Zugang des Versicherungsscheins und der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie der Belehrung über das Widerrufsrecht und über die Rechtsfolgen des Widerrufs beim Versicherungsnehemer kann dieser den Versicherungsvertrag schriftlich widerrufen. (Näheres ist in § 8 VVG geregelt.) Dies gilt nicht für Verträge mit einer Laufzeit von nicht mehr als einem Monat. In der Lebensversicherung beträgt die Widerrufsfrist 30 Tage (§ 152 VVG).
II. Verbrauchervertrag:
1. Begriff: Recht zur rückwirkenden Auflösung eines Verbrauchervertrags durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung des Verbrauchers (§ 355 BGB).
2. Form: Der Widerruf bedarf keiner Begründung und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen seit Vertragsschluss gegenüber dem Unternehmer zu erklären; die rechtzeitige Absendung genügt zur Fristwahrung. Der Unternehmer muss den Verbraucher über dessen Widerruf in Textform belehren. Die Belehrung muss folgenden Inhalt aufweisen, damit die Frist für den Widerruf beginnt: a) Den Widerruf selbst, ferner auf welche Weise er in welcher Frist zu erklären ist, b) Namen und Anschriften desjenigen, dem gegenüber der Widerruf zu erklären ist, c) Fristbeginn.
3. Rechtsfolge: Wie beim Rücktritt.
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