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Wirtschaftsauskunft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    umfasst Informationen über sog. allgemeine Verhältnisse, Seriösität und Zahlungsfähigkeit von Personen und Unternehmen, die von gewerblichen Auskunfteien Anfragenden gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden. Inhalt und Dringlichkeit einer Anfrage können dem Bedarf des Anfragenden angepasst werden. Auslandsauskünfte werden i.Allg. nicht direkt, sondern unter Einschaltung einer inländischen Auskunftei, mit der ein Abnahmevertrag geschlossen ist, eingeholt. Im Gegensatz zu den Banken (Bankauskunft) erteilen Auskunfteien auf Wunsch sog. Nachtragsauskünfte, in denen nach einiger Zeit erneut über die Situation des Angefragten berichtet wird. Auskunfteien beziehen ihre Informationen u.a. aus verschiedenen öffentlich zugänglichen Quellen, von Branchenangehörigen, aus dem eigenen Inkassodienst sowie aus sog. Selbstbefragungen (Selbstauskünften). Die Auskunfteien schließen die Haftung für den Inhalt ihrer Auskünfte weitestgehend aus. Neben Wirtschaftsauskünften bieten die Auskunfteien verwandte Dienstleistungen an, z.B. Übernahme des Mahn- und Inkassoverfahrens von Inlands- und Auslandsforderungen, Überwachung von sog. ausgeklagten Forderungen etc.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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