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Wirtschaftsgebiet
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Begriff des Außenwirtschaftsrechts. Der Geltungsbereich des Außenwirtschaftsgesetzes, also die Bundesrepublik Deutschland und Zollfreigebiete (Helgoland, Freizonen). Zollanschlüsse gelten als Teil des Wirtschaftsgebiets (§§ 4, 50 AWG).
Gegensatz: Fremde Wirtschaftsgebiete.
Zollausschlüsse an der deutsch-schweizerischen Grenze (Enklave Büsingen) gelten gemäß § 4 I 2 AWG für das Verbringen von Sachen und Elektrizität als Teil fremder Wirtschaftsgebiete.
Vgl. auch Wirtschaftsraum.
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