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Wirtschaftsgymnasium

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Schulform im Rahmen des berufsbildenden Schulwesens; Fachgymnasium mit kaufmännisch-ökonomischer Ausrichtung. Führt i.d.R. zur Allgemeinen Hochschulreife. Als Gymnasium der Aufbauform, das auf den Realschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Abschluss aufbaut und über den dreijährigen Schulbesuch zum Abitur führt, existiert das Wirtschaftsgymnasium unter differierenden Bezeichnungen in allen Bundesländern mit Ausnahme Bayerns (dort achtjähriges Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium) sowie Bremens und Nordrhein-Westfalens (dort Berufsfachschule mit gymnasialer Oberstufe bzw. gymnasialem Zweig). Curriculum des Wirtschaftsgymnasiums geprägt durch eine Kombination des traditionellen gymnasialen Fächerkanons (bes. Deutsch, Geschichte, Mathematik, zwei Fremdsprachen) mit einer von allem „Berufsbezüglichem” befreiten Ökonomik (Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen); entsprechend steht die studienpropädeutische Funktion des Wirtschaftsgymnasiums sowohl unter curricularem Aspekt als auch hinsichtlich der Berufswahlpräferenzen der Schüler eindeutig im Vordergrund. Durch die Einführung der neu gestalteten gymnasialen Oberstufe (Kursstufe) hat sich die Tendenz zur Anpassung des Wirtschaftsgymnasiums an andere Gymnasialformen weiter fortgesetzt. Neuerdings entwicklen Berufskollegs in NRW wirtschaftsgymnasiale Zweige.

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