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XETRA

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Exchange Electronic Trading; vollelektronisches Handelssystem an der Frankfurter Wertpapierbörse, gekennzeichnet durch dezentralen Marktzugang und Rationalität. Genutzt wird das XETRA-System für den Kassamarkt in Aktien, Exchange Traded Funds, Optionsscheinen, Zertifikaten und Bezugsrechten. Mehr als 90 Prozent der in Deutschland gehandelten Aktien werden mit XETRA gehandelt.

    Vorteile: Transparenz durch regulierten Markt, hohe Liquidität bei niedrigen Transaktionskosten, internationales Teilnehmernetzwerk, diversifiziertes Produktangebot, hohe technische Zuverlässigkeit.

    Anders als beim Parketthandel findet der Aktienhandel in einem zentralen, offenen elektronischen Orderbuch statt. Teilnehmer des Systems kann jeder Makler bzw. jedes Kreditinstitut werden, sofern sie Mitglied einer deutschen Börse sind. Die Aufträge werden aus den Handelsräumen der Teilnehmer in aller Welt in das System eingegeben, teilweise sind sie computergeneriert. Daraufhin besteht die Möglichkeit, das Gebot anzunehmen oder auch selbst neue Gebote in das System einzustellen. Der Geschäftsabschluss erfolgt im fortlaufenden (variablen) Handel oder in Auktionen. Durch Designated Sponsors und Market Experts wird im fortlaufenden Handel für einen Gegenpart gesorgt, wenn kein Angebot oder keine Nachfrage vorliegt.

    Vorgänger des XETRA war bis zum 28.11.1997 der elektronische IBIS-Handel.

    Vgl. auch Kursfeststellung.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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