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Zahlungskarte

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Zahlungskarte ist eine Ausweiskarte, die den Inhaber berechtigt, bei den an den Zahlungsverfahren angeschlossenen Vertragsunternehmungen Rechnungen ohne Bargeld zu begleichen.

    2. Arten: a) Nach der Liquiditätswirkung für den Karteninhaber: (1) Echte Kreditkarte;
    (2) Chargekarte;
    (3) Debitkarte.

    b) Nach dem Einsatzbereich: (l) Internationale Zahlungskarten, z.B. Mastercard, Karten von American Express, Diners Club, Visa;
    (2) nationale Zahlungskarten, z.B. Bankkundenkarten (girocard), Kundenkarten von Handels- und Dienstleistungsunternehmen.

    c) Nach dem Speichermedium: (1) Magnetstreifenkarte;
    (2) Chipkarte;
    (3) Hybridkarte, bei der neben einem Magnetstreifen zusätzlich ein Chip implementiert ist.

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