Zahlungskarte
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Zahlungskarte ist eine Ausweiskarte, die den Inhaber berechtigt, bei den an den Zahlungsverfahren angeschlossenen Vertragsunternehmungen Rechnungen ohne Bargeld zu begleichen.
2. Arten: a) Nach der Liquiditätswirkung für den Karteninhaber: (1) Echte Kreditkarte;
(2) Chargekarte;
(3) Debitkarte.
b) Nach dem Einsatzbereich: (l) Internationale Zahlungskarten, z.B. Mastercard, Karten von American Express, Diners Club, Visa;
(2) nationale Zahlungskarten, z.B. Bankkundenkarten (girocard), Kundenkarten von Handels- und Dienstleistungsunternehmen.
c) Nach dem Speichermedium: (1) Magnetstreifenkarte;
(2) Chipkarte;
(3) Hybridkarte, bei der neben einem Magnetstreifen zusätzlich ein Chip implementiert ist.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.