elektronischer Zahlungsverkehr
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1. Begriff: beleglose Erfassung und Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs.
2. Verfahren: a) Im zwischenbetrieblichen Zahlungsverkehr mit Zahlungsdienstleistern, bei dem die Daten beleghaft eingereichter Zahlungsaufträge beim erstbeauftragten Zahlungsdienstleister über Eingabeterminals, Schriftlesegeräte oder Scanner in elektronische Datensätze umgewandelt und mittels Datenfernübertragung an das endbegünstigte Institut/die Zahlstelle weitergeleitet werden, das/die die eingehenden Aufträge ohne Erstellung eines Beleges auf dem Konto des Zahlungsempfängers/des Zahlungspflichtigen gutschreibt bzw. belastet. Neben der beleghaften Einreichung beim erstbeauftragten Zahlungsdienstleister ist ebenfalls die beleglose (elektronische) Einreichung von bereits durch den Einreicher erstellten Datensätzen mittels Datenfernübertragung möglich.
b) Im Zahlungsverkehr mit Nichtbanken i.w.S.,
(1) bei dem der Zahlungsdienstenutzer Lastschriften und Überweisungen in elektronischer Form erteilt (Homebanking, Selbstbedienungsbank, Onlinedienste),
(2) bei dem der Handel (Kartenakzeptant) die mit einer Zahlungskarte ausgelösten Zahlungsvorgänge bereits an entsprechenden Terminals elektronisch erfasst (Point of Sale Banking, Electronic Cash) und anschließend, wie oben beschrieben, an einen Zahlungsdienstleister zur Ausführung weiterleitet.