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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Allgemein: derjenige, der eine Forderung abtritt; Forderungsabtretung.

    2. Versicherungswesen: Erstversicherer oder Rückversicherer, der Anteile der von ihm versicherten oder rückversicherten Risiken gegen eine Prämie an einen Rückversicherer abgibt (auch: zediert).

     

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