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Zedent
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
allgemein: derjenige, der im Rahmen einer Zession eine Forderung (bzw. ein Recht) abtritt. Im Kreditgeschäft ist der Zedent der Kreditnehmer (Altgläubiger), der eine Forderung als Kreditsicherheit an den Kreditgeber (Neugläubiger) abtritt; im Versicherungswesen ist der Zedent der Erstversicherer oder Rückversicherer, der Anteile der von ihm versicherten oder rückversicherten Risiken gegen eine Prämie an einen Rückversicherer abgibt (auch: zediert).
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