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Zeitlohn

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Lohnform, bei der die Anwesenheit bezahlt wird. Zeitlohn ist eine Form des Leistungslohns, da mittelfristig das Erreichen einer Normalleistung erwartet wird. Die Lohnhöhe je Stück und Arbeitsstunde ist bei steigender Leistung degressiv, mithin geringer Leistungsanreiz. Das Risiko der Minderleistung liegt beim Arbeitgeber.

    Zweckmäßig
    (1) v.a. bei Qualitätsarbeiten,
    (2) bei gefährlichen Tätigkeiten,
    (3) bei nicht-akkordfähigen Arbeiten (Akkordfähigkeit),
    (4) in Fällen, in denen die Organisation einen bestimmten Leistungsgrad des Arbeiters automatisch sicherstellt,
    (5) bei unregelmäßigem Arbeitsanfall (z.B. Bereitschaftsdiensten).

    Übergangsform von Zeitlohn zum Charakter des Leistungslohns durch Zuteilung der Arbeiter zu Leistungsstufen.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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