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Zentralbereich

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    organisatorischer Teilbereich v. a. im Rahmen einer Spartenorganisation oder Regionalorganisation, in dem Kompetenzen für bestimmte Funktionen zusammengefasst sind. Je nach Art und Umfang der übertragenen Kompetenzen kann ein Zentralbereich als Kernbereich (Zentralbereich hat die alleinige Entscheidungsbefugnis für die aus den operativen Teilbereichen ausgegliederten Funktionen), als Richtlinienbereich (Zentralbereich trifft Rahmenentscheidungen für die Erfüllung der Funktionen in den operativen Bereichen), als Matrixbereich (Zentralbereich und operative Bereiche sind gemeinsam entscheidungsbefugt, Matrixorganisation), als Servicebereich (Zentralbereich führt Aufträge der operativen Bereiche durch) oder als Stabsbereich (Zentralbereich bereitet funktionsbezogene Entscheidungen der operativen Bereiche vor, Stab) ausgeformt sein.

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