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Zentralverwaltungswirtschaft

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    Zentralplanwirtschaft. 1. Begriff: Wirtschaftsordnung, in der die innerhalb einer Gesellschaft ablaufenden Wirtschaftsprozesse von einer staatlichen Zentralinstanz geplant und koordiniert werden. Im Idealfall ist nur ein Planträger vorhanden.

    Gegensatz: Marktwirtschaft, Verkehrswirtschaft.

    2. Formen: a) Nach den Konsumentenfreiheiten (Eucken):
    (1) Total zentralgeleitete Wirtschaft: Die Konsumenten erhalten ein von der Zentralinstanz individuell eindeutig determiniertes Konsumgutbündel;
    (2) zentralgeleitete Wirtschaft mit freiem Konsumguttausch: Die Konsumenten können untereinander die ihnen jeweils zugeteilten Güter nach eigenen Präferenzen austauschen;
    (3) zentralgeleitete Wirtschaft mit freier Konsumgutwahl: Die Konsumenten erhalten Berechtigungsscheine bzw. Geldzeichen, mit denen sie nach eigenen Präferenzen staatlich bereitgestellte Konsumgüter auswählen können.

    b) Nach Eigentumsform:
    (1) Z. mit Privateigentum (Kriegswirtschaft);
    (2) Z. mit Gesellschaftseigentum (Rätedemokratie);
    (3) Zentralverwaltungswirtschaften mit Staatseigentum (staatssozialistische Zentralplanwirtschaften).

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