Kriegswirtschaft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Wirtschaftsordnung, in der für militärische Zwecke bei formaler Gewährleistung der individuellen Gewerbefreiheit und des Privateigentums an den Produktionsmitteln der Markt-Preis-Mechanismus bei ausgedehntem staatlichem Dirigismus größtenteils außer Kraft gesetzt und durch ein administrativ-bürokratisches Allokations- und Verteilungssystem auf der Basis von Ge- und Verboten ersetzt wird. Wegen der faktischen Dominanz der staatlichen Planung handelt es sich bei der Kriegswirtschaft um eine Spezialform der Zentralverwaltungswirtschaft.
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