Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Zinsabkommen EU-Schweiz vom 28.07.2009 - 14:32
- Revision von Zinsabkommen EU-Schweiz vom 15.02.2018 - 14:58
- Revision von Zinsabkommen EU-Schweiz vom 04.10.2017 - 17:25
- Revision von Zinsabkommen EU-Schweiz vom 28.02.2013 - 13:18
- Revision von Zinsabkommen EU-Schweiz vom 20.04.2010 - 10:17
- Revision von Zinsabkommen EU-Schweiz vom 19.10.2009 - 14:04
- Revision von Zinsabkommen EU-Schweiz vom 28.07.2009 - 14:32
Zinsabkommen EU-Schweiz
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ein Abkommen zwischen der Europäischen Union (EU) einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits, in Kraft seit 1.7.2005. Das Abkommen regelt einerseits die Verpflichtung der Schweiz, für Zinseinkünfte von Bürgern der EU entweder eine Kontrollmitteilung an den Heimatstaat zu ermöglichen oder aber für eine Belastung der Zinseinkünfte mit einer Quellensteuer zu sorgen, deren Höhe allmählich ansteigt und ab 2011 mindestens 35 Prozent betragen muss; von den Einnahmen aus dieser Quellensteuer muss die Schweiz einen Großteil den jeweiligen Heimatstaaten der Anleger weiterleiten, auch wenn sie nicht verpflichtet ist, die Identität dieser Personen preiszugeben. Im Gegenzug verpflichtete sich die EU, Schweizerischen Kapitalgesellschaften für Geschäfte mit deren europäischen Mutter- oder Tochterkapitalgesellschaften Vergünstigungen analog zu den Regelungen der Mutter-Tochter-Richtlinie (keine Quellensteuer auf Dividendenzahlungen ab einer Mindestbeteiligung von 25 Prozent) und der Zins-und-Lizenzgebühren-Richtlinie (keine Quellensteuer auf Zinszahlungen im Quellenstaat bei Zahlung an direkte Mutter- oder direkte Schwesterkapitalgesellschaften) zu gewähren. Das Abkommen ist insoweit von weiterreichender Bedeutung, als es sich um den ersten Fall handelt, in dem eine Art Doppelbesteuerungsabkommen von der EU anstatt von den Mitgliedsstaaten abgeschlossen wurde.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon