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Zinsparität

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Zinsparität besagt, dass in inländischer und in ausländischer Währung notierte Anlagen unter Berücksichtigung von Wechselkursveränderungen dieselbe Rendite aufweisen.

    1. Gedeckte Zinsparität ist gegeben, wenn:

    r = r* + (wt - w) / w,

    wobei r bzw. r* den inländischen bzw. ausländischen Zinssatz andeuten. w bzw. wt stehen für den Kassakurs bzw. den entsprechenden Terminkurs. Diese Parität muss bei Abwesenheit von internationalen Kapitalverkehrskontrollen immer gelten. Gälte sie nicht, dann hätten die Wirtschaftssubjekte Gelegenheit zur Währungsarbitrage: Sie könnten internationale Zinsdifferenzen risikolos zur Gewinnerzielung ausnutzen. Indem sie dies tun, verändern sie die Zinssätze und Wechselkurse so, dass es zur gedeckten Zinsparität kommt.

    2. Die ungedeckte Zinsparität (offene Zinsparität) besagt, dass:

    r = r* + (we - w) / w,

    wobei we der momentan für den relevanten künftigen Zeitpunkt erwartete Kassakurs ist. Diese Parität gilt für Situationen mit perfekter Kapitalmobilität.

    Vgl. auch Wechselkurstheorie.

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