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Zollverwaltungsgesetz (ZollVG)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Der Zollkodex (ZK), der neue Unionszollkodex (UZK) und die EU-Durchführungsverordnungen sowie die Zollbefreiungsverordnung (ZollbefrVO) regeln das Zollverfahrensrecht (Zollrecht) in der Europäischen Union materiell und formell, aber die einzelnen Zollverwaltungen der Mitgliedsstaaten müssen sich bez. der Organisation und des Einsatzes wegen des Fehlens einer einheitliche EU-Zollverwaltung national selbst bestimmen. Deswegen wurde zum 21.12.1992 das Zollverwaltungsgesetz (m. spät. Änd.) geschaffen. Es passt die Aufgaben der Zollverwaltung den Erfordernissen der Union an, legt die dafür erforderlichen Befugnisse fest und enthält die Bestimmungen, die nach Unionsrecht weiterhin der nationalen Regelungskompetenz unterliegen. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der ergänzenden Zollverordnung (ZollV) und dem restlichen nationalen Zollrecht: Außenwirtschaftsgesetz (AWG), Außenwirtschaftsverordnung (AWV), Einreise-Freimengen-Verordnung (EF-VO) und Einfuhr-Verbrauchsteuerbefreiungsverordnung (EVerbrStBV).

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