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Zufallsstichprobe
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ergebnis einer nach Zufallsauswahl (Auswahlverfahren) durchgeführten Teilerhebung. Da Zufallsstichproben nur zufallsabhängig sind, können ihre Kenngrößen mit Methoden der Inferenzstatistik auf die Grundgesamtheit übertragen werden (Hochrechnung). Eine Zufallsstichprobe wird daher als repräsentativ für die Grundgesamtheit bezeichnet.
Zu unterscheiden sind Zufallsstichproben als Ergebnisse uneingeschränkter Zufallsstichprobenverfahren und höherer Zufallsstichprobenverfahren.
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