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Revision von Zwischenrechte vom 08.06.2009 - 11:58

Zwischenrechte

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    Marken und geschäftliche Bezeichnungen, die in der Zeit der Löschungsreife einer Marke zur Entstehung gelangt sind. Ist die Löschungsreife der an sich älteren Marke durch rechtserhaltende Benutzungsaufnahme geheilt (Benutzungszwang), dann genießt dieses ältere Recht zwar Schutz gegen die Benutzung ähnlicher Kennzeichen, dieser Schutz ist aber gegenüber dem Zwischenrecht eingeschränkt. Das Zwischenrecht ist mit dem an sich prioritätsälteren Markenrecht in vollem Umfang gleichberechtigt (§ 25 MarkenG).

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