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Zwischenspediteur

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    ein vom Hauptspediteur beauftragter Spediteur, der von einem bestimmten Punkt der Transportabwicklung an gewisse Speditionsleistungen für fremde Rechnung zu übernehmen bzw. Frachtverträge abzuschließen hat. Der Zwischenspediteur ist nicht Erfüllungsgehilfe des Hauptspediteurs. Der Speditionsversicherungsschein deckt auch den vom Zwischenspediteur zu vertretenden Schaden, selbst wenn der Zwischenspediteur seinen Sitz im europäischen Ausland hat.

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