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EU-Zentralasienstrategie
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wurde 2007 verabschiedet und regelt die Beziehungen zwischen der Europäischen Union (EU) und den zentralasiatischen Republiken Kasachstan, Kirgistan,Tadschikistan, Turkmenistan sowie Usbekistan.
1. Ziele:
Ziel der Zentralasienstrategie der EU ist der „Aufbau und die Konsolidierung stabiler, gerechter und offener Gesellschaften, die sich an internationale Standards halten“. Dazu möchte die EU mit den dortigen Regierungen ihre eigenen Erfahrungen und Sachkenntnisse in der regionalen Zusammenarbeit, mit Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechten und Demokratisierung teilen. Konkret sollen Initiativen und Projekte zum Aufbau und zur Förderung von guten Praktiken der Staatlichkeit (sog. „good governance“) durchgeführt und Hilfe bei Reformen im Finanzsektor angeboten werden. Wirtschaftspolitisch sind die zentralasiatischen Staaten u.a. wegen ihrer Öl- und Gasvorkommen von Bedeutung und sicherheitspolitisch ist die Region wegen der Bekämpfung des internationalen Terrorismus von Bedeutung.
Die Zentralasienstrategie wurde 2019 aktualisiert und vertieft.
2. Rechtliche Grundlagen: Die Zentralasienstrategie der EU beruht auf dem EU-Vertrag (EUV) und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV):
- Titel V EUV: „auswärtiges Handeln“;
- Artikel 206 und 207 AEUV (Handel) und Artikel 216 bis 219 AEUV (internationale Übereinkünfte);
- Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) über bilaterale Beziehungen, ausgenommen Turkmenistan, mit dem ein Interimsabkommen über Handel besteht. Das neue erweiterte PKA mit Kasachstan wird bis zur Ratifizierung durch alle EU-Mitgliedstaaten vorläufig angewendet. Die Verhandlungen über erweiterte PKA mit Kirgisistan und Usbekistan laufen.
3. Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA): Im Dezember 2015 unterzeichneten die EU und Kasachstan ein neues erweitertes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, zu dem das Europäische Parlament im Dezember 2017 seine Zustimmung gab. Seit Mai 2016 wird dieses Abkommen vorbehaltlich der Ratifizierung durch die nationalen Parlamente der EU provisorisch angewendet. Im Dezember 2017 bzw. November 2018 wurden Verhandlungen mit Kirgisistan und Usbekistan über ein erweitertes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen aufgenommen. Beide Länder haben PKA mit der EU abgeschlossen, die seit 1999 in Kraft sind. Im November 2018 zeigte Tadschikistan, dessen PKA seit 2010 in Kraft ist, Interesse an der Aufnahme von Verhandlungen über ein neues bilaterales Abkommen. Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und der Mongolei trat im November 2017 in Kraft. Die Beziehungen der EU zu Turkmenistan unterliegen dem Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen von 2010, da das Europäische Parlament die Ratifizierung des 1998 unterzeichneten PKA von der Existenz eines Systems zur Überprüfung der Fortschritte im Bereich der Menschenrechte abhängig machte.
4. Kritik: Kritische Beobachter bemängeln eine klare Strategie und eindeutige Ergebnisse der Zentraleuropastrategie der EU.
Verwandte Themen:
Europäische Nachbarschaftspolitik; Östliche Partnerschaft.
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