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Revision von Kommunalisierung vom 19.05.2022 - 12:59

Kommunalisierung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Unter Kommunalisierung verstehen wir die Überführung der Erbringung von Leistungen der Daseinsvorsorge in Strukturen, die vollständig kommunal sind (Verwaltung) oder sich privatrechtlich vollständig oder mehrheitlich in kommunaler Eigentümerschaft befinden. Diese Überführung setzt grundsätzlich voraus, dass die Verantwortung für die die Erbringung dieser Leistungen bei der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft angesiedelt ist (Aufgabenträgerschaft). Überführung impliziert, dass die Leistungen zuvor in nichtkommunalen Strukturen (privat, genossenschaftlich und andere nichtkommunale) erbracht wurden. Damit wird die Einheit von kommunaler Aufgabenträgerschaft und Leistungserbringung hergestellt, die für die Daseinsvorsorge nicht zwingend ist.

    Grundlage für solche Übertragungen ist die kommunale Selbstverwaltung und damit im Zusammenhang stehende kommunale Pflichtaufgaben der Daseinsvorsorge, die für den sogenannten eigenen Wirkungskreis definiert sind bzw. übertragen wurden.

    Zu unterscheiden sind drei grundlegende Sachverhalte:

    1.  Rekommunalisierung: Diese hat zum Gegenstand, eine vormals kommunale, dann privatisierte oder auch teilprivatisierte Aufgabenerledigung neuerlich wieder durch eine mehrheitlich kommunale Aufgabenerledigung zu ersetzen. Diese Substitution ist im Regelfall mit einem Eigentumsübergang verbunden, d.h. die Kommune erwirbt ganz oder mehrheitlich (mindestens 51 Prozent) die Anteile an dem bisherigen Leistungserbringer aus der Privatwirtschaft.

    2. Kommunalisierung: Diese hat zum Gegenstand die erstmalige Erledigung von Aufgaben durch die Kommune selbst oder durch ganz oder mehrheitlich kommunale Unternehmen, die bisher nicht Gegenstand der wirtschaftlichen oder hoheitlichen Betätigung der Kommune waren. Dies betrifft in erster Linie Kernbereiche der Daseinsvorsorge. Möglich ist aber auch die Aufnahme von Aufgaben in den Kanon, die im Regelfall nicht unmittelbar zum kommunalen Daseinsvorsorge-Kanon gehören, oft im Zusammenhang mit Marktversagen. Ein bekanntes Beispiel ist die Veräußerung eines Kinos im Mittelzentrum Schwedt (Oder) aus privater Hand an die Stadtwerke. Grundlage war die politische Entscheidung, dass in der Region Uckermark ein solches Kulturangebot als Teil der Daseinsvorsorge vorgehalten werden muss. Da sich kein privater Betreiber fand, wurde die Aufgabe den Stadtwerken Schwedt übertragen.

    3. Ausweitung kommunaler Leistungserbringung auf neue Gebiete: Hier geht es darum, dass Kommunen Aufgaben im Bereich der Daseinsvorsorge übernehmen, die bisher nicht Gegenstand der Leistungserbringung waren. In den meisten Fällen betrifft dies Annexbereiche zu bereits bestehenden Daseinsvorsorgeleistungen unter Nutzung vorhandener Strukturen und Ressourcen. Beispiele sind die Ausweitung bestehender Netzgebiete von Stadtwerken oder die Breitbandversorgung.  

     Ebenen der Kommunalisierung/Rekommunalisierung sind:

    1. Die singuläre, aufgabenbezogene Kommunalisierung/Rekommunalisierung, z.B. im Zusammenhang mit dem Auslaufen von Konzessionsverträgen
    2. Die komplexe Kommunalisierung/Rekommunalisierung für mehrere Bereiche der Daseinsvorsorge, z.B.  der Erwerb eines privaten Mehrsparten-Versorgers
    3. Die bürgerschaftlich fundierte Rekommunalisierung (kommunale Aufgabenträgerschaft und Leistungserbringung werden ergänzt durch das Miteigentum von Bürgern, direkt oder gebündelt etwa in Genossenschaften) 

    Es besteht das Erfordernis, grundsätzlich zwischen Rekommunalisierungen und Kommunalisierungen zu unterscheiden, wobei die Grenzen oft fließend sind, wie die Beispiele zeigen:

    • Der Rückkauf der privaten Anteile an den Berliner Wasserbetrieben durch den Berliner Senat im Jahr 2012 ist im Sinne dieser Definition eine Rekommunalisierung. Denn die Anteile waren vor der Teilprivatisierung des Unternehmens in städtischem Besitz.
    • Die Gründung der Regionalwerke Remstalwerk GmbH & Co. KG im Jahr 2012 von vier Gemeinden aus Baden-Württemberg, die sich entschlossen hatte, die Energieversorgung ihrer Bürger in die eigenen Hände zu nehmen und ein eigenständiges, kommunal dominiertes Regionalwerk zu betreiben, war eine Kommunalisierung. Denn die Energieversorgung war zuvor nicht Gegenstand der wirtschaftlichen Betätigung der involvierten Kommunen. Ähnlich die Gründung der Kreiswerke Barnim (Land Brandenburg, Landkreis Barnim) im Jahr 2016. Auch der Landkreis Barnim als 100prozentiger Gesellschafter war zuvor nicht energiewirtschaftlich tätig.
    • Die Übernahme der Anteile von Vattenfall an dem norddeutschen Regionalversorger Wemag durch die bereits an Wemag beteiligten Kommunen im Jahr 2010 ist sowohl eine Kommunalisierung als auch eine Rekommunalisierung.

    Kommunalisierung in dem Sinne, dass die beteiligten Kommunen durch die Übernahme der Mehrheit an der Wemag ihre bisherige reine Kapital-Minderheitsbeteiligung umwandelten in eine Eigentümerbeteiligung mit der vollen Eigentümerverantwortung auch für die Leistungserbringung des Unternehmens.

    Rekommunalisierung in dem Sinne, dass die Energieversorgung im Versorgungsgebiet der Wemag davor (zu DDR-Zeiten) durch ein im weiteren Sinne kommunales bzw. staatliches Energiekombinat realisiert wurde.

    Die statistische Erfassung von Rekommunalisierungen für alle Bereiche der Kommunalwirtschaft ist unbefriedigend. Nur für den Bereich der Energiewirtschaft liegen durch den Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und Bestandsaufnahmen des Wuppertal-Institut Zahlen vor, die zumindest Trends erkennen lassen.

    Der Begriff Rekommunalisierung wird fälschlicherweise auch verwendet, wenn Leistungen der Daseinsvorsorge aus privatrechtlichen kommunalen Strukturen in Verwaltungsstrukturen (z. B. Eigen- und Regiebetriebe) überführt werden. Dies geschieht zum Beispiel in der kommunalen Wasserversorgung, wo die Leistungserbringung aus externen kommunalen Strukturen unter das Dach der Kernverwaltung zurückgeführt wird, da dort keine Umsatzsteuer anfällt. Damit ist aber kein Eigentumsübergang verbunden.  

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