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Revision von beschränkte Geschäftsfähigkeit vom 19.02.2018 - 16:46
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beschränkte Geschäftsfähigkeit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zustand, in dem sich eine Person, bes. ein Minderjähriger, nur unter bes. Voraussetzungen rechtlich verpflichten kann (§§ 106 ff. 1903 BGB).
Gegensatz: Geschäftsfähigkeit.
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