beschränkte Geschäftsfähigkeit
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zustand, in dem sich eine Person, bes. ein Minderjähriger, nur unter bes. Voraussetzungen rechtlich verpflichten kann (§§ 106 ff. 1903 BGB).
Gegensatz: Geschäftsfähigkeit.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Aufwendungen Eigentumsvorbehalt Fahrlässigkeit Geschäftsfähigkeit GmbH & Co. KG Kapitalgesellschaften Kommanditgesellschaft (KG) Konzern Personengesellschaft Prokura Prozess Sachmängelhaftung Sicherungsübereignung Unternehmen eidesstattliche Versicherung juristische Person offene Handelsgesellschaft (OHG) stille Gesellschaft
eingehend
beschränkte Geschäftsfähigkeit
ausgehend