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Chipkarte
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Spezielle Plastikkarte, in die ein Chip integriert ist, der unterschiedliche Funktionen übernehmen kann. Unterscheidung in Speicherkarten (Chip dient lediglich als Datenspeicher, z.B. Telefonkarte, Krankenversicherungskarte) und Prozessorkarten (Chip verfügt über einen Mikroprozessor, der den Ablauf anwendungsspezifischer Programme, z.B. zum Zugriffsschutz erlaubt). - Anders: Magnetstreifenkarte. Insbesondere im Euroraum werden mit Magnetstreifen ausgerüstete Zahlungskarten aus Sicherheitsgründen zunehmend durch Chipkarten abgelöst, dabei werden im Übergang i.d.R. mit beiden Elementen versehene Hybridkarten ausgegeben. - Anwendung: derzeit v.a. im bargeldlosen Zahlungsverkehr z.B. zur Kontrolle der Zugriffsberechtigung und Autorisierung von Zahlungen oder als Geldkarte sowie als Karte mit Zusatzfunktionalitäten (z.B. elektronischer Fahrschein, elektronische Signatur, Jugendschutzmerkmal). - vgl. auch Debitkarte, Electronic Cash.
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