Direkt zum Inhalt

Belegzwang

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    das Recht des Finanzamtes (§ 97 I AO), vom Steuerpflichtigen Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden zum Nachweis geltend gemachter Betriebsausgaben, Werbungskosten und Sonderausgaben, zu verlangen. Sprechen andere Tatsachen und Umstände für die Richtigkeit des Abzugs, so entfällt insoweit der Belegzwang.

    Bei fehlenden Belegen Schätzung nach § 162 AO möglich. Ausstellen unrichtiger Belege ist Steuergefährdung (§ 379 I AO).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com