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Revision von Bankenaufsicht (BA) vom 01.06.2008 - 13:10
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Bankenaufsicht (BA)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ziel der Bankenaufsicht ist es, für ein funktionsfähiges Banken und Finanzsystem zu sorgen. In Deutschland erfüllt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank die Überwachung. Rechtliche Grundlage ist das Gesetz über das Kreditwesen (KWG).
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