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bargeldloser Zahlungsverkehr

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    unbarer Zahlungsverkehr; Abwicklung von Zahlungen ohne Verwendung von Bargeld, d.h. von Konto zu Konto. Buchgeldzahlungen können durch Verrechnungsscheck, Lastschrift oder Überweisung erfolgen, mittels der ein Betrag dem Konto des Zahlungspflichtigen belastet und auf dem Konto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben wird. Besitzt einer der beiden Beteiligten kein Konto, so ist eine völlige Ausschaltung der Barzahlung nicht möglich (halbbarer Zahlungsverkehr). Eine weitere Form der bargeldlosen Zahlung ist die Kartenzahlung, bei der Transaktionsbelege vom Kartenakzeptanten zur Gutschrift des Rechnungsbetrages bei der Kartenorganisation eingereicht werden. Der Anteil dieser Zahlungsform am bargeldlosen Zahlungsverkehr nimmt kontinuierlich zu.

    Um den aufwändigen beleggebundenen bargeldlosen Zahlungsverkehr zu rationalisieren, wird der bargeldloser Zahlungsverkehr mittlerweile zwischen den Kreditinstituten überwiegend beleglos abgewickelt (elektronischer Zahlungsverkehr); auch die Bankkunden reichen ihre Zahlungsaufträge zunehmend beleglos ein, z.B. im Home Banking.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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