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Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (baV). Dabei sagt der Arbeitgeber einem oder mehreren Arbeitnehmern oder der Gesamtheit der Arbeitnehmerschaft Versorgungsleistungen zu und verpflichtet sich, diese Versorgungsleistungen selbst zu erbringen. Die Mittelansammlung erfolgt intern. Die Finanzierung erfolgt durch die handels- und steuerrechtliche Bildung von Pensionsrückstellungen gem. § 249 HGB bzw. § 6a EStG. Direktzusagen können mit versorgungsspezifischen Mittelanlagen wie z.B. Rückdeckungsversicherungen gekoppelt werden.
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