Rückdeckungsversicherung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Instrument zur Finanzierung von Direktzusagen oder Zusagen von Unterstützungskassen in Form einer Lebensversicherung. Der Arbeitgeber bzw. die Unterstützungskasse schließt als Versicherungsnehmer bei einem Lebensversicherer eine Rückdeckungsversicherung auf das Leben des pensionsberechtigten Arbeitnehmers ab. Im Gegensatz zur Direktversicherung ist der Arbeitgeber oder die Unterstützungskasse auch bezugsberechtigt. Wird davon abweichend jedoch das Bezugsrecht auf den Arbeitnehmer übertragen, wird aus der Rückdeckungsversicherung eine Direktversicherung. Die Rückdeckungsversicherung ist eine private Lebensversicherung, wenn die Rechte und Pflichten aus der Rückdeckungsversicherung an den Arbeitnehmer abgetreten werden. Motive für den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung können der unternehmensexterne Aufbau eines Versorgungsvermögens, die Abwälzung von biometrischen Risiken auf das Lebensversicherungsunternehmen oder die privatrechtliche Insolvenzsicherung nicht durch den Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) geschützter Versorgungszusagen durch Verpfändung sein. Die Rückdeckungsversicherung gehört rechtlich und wirtschaftlich zum Vermögen des Arbeitgebers bzw. der Unterstützungskasse.