Direkt zum Inhalt

Direktzusage

Definition: Was ist "Direktzusage"?

Unmittelbare Versorgungszusage, Pensionszusage, Versorgungsversprechen; am weitesten verbreiteter Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung; bei einer Direktzusage ist der Arbeitgeber unmittelbar verpflichtet, die Versorgungsleistungen zu erbringen, d.h. der Arbeitgeber ist selbst Versorgungsträger. Unverfallbare Anwartschaften sind insolvenzsicherungspflichtig, d.h. der Arbeitgeber hat entsprechend dem Umfang der Versorgungsverpflichtung Umlagebeiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) zu entrichten.

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (baV). Dabei sagt der Arbeitgeber einem oder mehreren Arbeitnehmern oder der Gesamtheit der Arbeitnehmerschaft Versorgungsleistungen zu und verpflichtet sich, diese Versorgungsleistungen selbst zu erbringen. Die Mittelansammlung erfolgt intern. Die Finanzierung erfolgt durch die handels- und steuerrechtliche Bildung von Pensionsrückstellungen gemäß § 249 HGB bzw. § 6a EStG. Direktzusagen können mit versorgungsspezifischen Mittelanlagen wie z.B. Rückdeckungsversicherungen gekoppelt werden.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com