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Bedarfsgerechtigkeit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Unter Bedarfsgerechtigkeit wird eine Verteilungssituation verstanden, in der alle Individuen ein Einkommen zur Verfügung haben, mit dem sie ihre individuellen Bedürfnisse befriedigen können. Da Einkommen am Markt nach dem Leistungsprinzip bzw. gemäß Machtpositionen verteilt werden, ist diese Norm nur durch staatliche Umverteilungsmaßnahmen zu erreichen. Wenn man davon ausgeht, dass alle Menschen gleich sind (Egalitätsprinzip), resultiert aus dieser Verteilungsnorm eine vollkommen gleichmäßige Verteilung.

    Nach der Lehre des Utilitarismus ist die Aufgabe des Staates "das größte Glück der größten Zahl" (Francis Hutcheson, Jeremy Bentham) anzustreben. Hieraus folgt das Gebot einer Umverteilung von Reich zu Arm, da der Grenznutzen einer zusätzlichen Einkommenseinheit für einen Armen höher ist als für einen Reichen.

    Kritik und Probleme:
    a) Es ist zu berücksichtigen, dass Maßnahmen der Einkommensumverteilung eine Rückwirkung auf den Prozess der Einkommensentstehung haben können (negative Leistungsanreize).
    b) Theoretische Probleme bei der Messung und dem interpersonellen Vergleich von Nutzen haben dazu geführt, dass an die Stelle des kardinalen ein ordinales Nutzenkonzept getreten ist, bei dem lediglich eine Rangordnung von verschiedenen Güterbündeln vorgenommen wird.

    Vgl. auch Bedarfsprinzip, Verteilungsgerechtigkeit, Sozialpolitik in der Marktwirtschaft, gerechte Einkommensverteilung, Utilitarismus.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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