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Revision von Abdingbarkeit vom 17.07.2009 - 11:39
Abdingbarkeit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Generelle Möglichkeit einzelvertraglicher Abweichungen von gesetzlichen oder tarifvertraglichen Regelungen. (Günstigkeitsprinzip, Wettbewerbsklausel, Tarifvertrag
Gegensatz: Unabdingbarkeit.
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