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Bankgeschäfte

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Begriff
    2. Arten

    Begriff

    Gesamtheit aller von Kreditinstituten getätigten Geschäfte. Nach §1 KWG handelt es sich hier im Wesentlichen um Kreditgeschäfte (Darlehen und Akzeptkredite, Garantiegeschäfte etc.), Effektengeschäfte (Handel und Emission von Wertpapieren, Depotgeschäft, Investmentgeschäfte) sowie sonstige Geschäfte (Zahlungsverkehr, Einlagengeschäft, E-Geldgeschäfte). Neben den klassischen Aktiv- und Passivgeschäften (Kredit- und Einlagengeschäfte), auch als Commercial Banking bezeichnet, erhält das Investment Banking mit Kapitalmarktgeschäften, M&A-Transaktionen sowie derivativen Instrumenten (Financial Future, Option, Zins- und Währungsswaps),welche teilweise nicht in der Bilanz erscheinen, eine immer größere Bedeutung. Dazu gehört seit einigen Jahren auch die Verbriefung von Bankforderungen (sog. Kreditderivate: Asset Backed Securities, Mortgage Back Securities, Credit Default Swap etc.). Nach Art der Geschäftspartner sind zu unterscheiden: Kundengeschäfte und Eigengeschäfte. Laut § 1 KWG handelt es sich im einzelnen um a) Einlagengeschäft: Annahme fremder Gelder als Einlage ohne Rücksicht darauf, ob Zinsen vergütet werden.–
    a) Pfandbriefgeschäft.

    b) Kreditgeschäft: Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten.

    c) Diskontgeschäft: Ankauf von Wechseln und Schecks.

    d) Finanzkommissionsgeschäft: Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung.

    e) Depotgeschäft: Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere.

    f) Revolvinggeschäft: Eingehung der Verpflichtung, Darlehensforderungen vor Fälligkeit zurückzuerwerben.

    g) Garantiegeschäft: Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen für andere.–
    h) Girogeschäft: Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs.

    i) Emissionsgeschäft: Übernahme von Finanzinstrumenten für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme gleichwertiger Garantien.

    j) E-Geld-Geschäft: Ausgabe und Verwaltung von elektronischen Geld.
    k) Tätigkeit als zentraler Kontrahent im Sinne von Absatz 31.

    Arten

    1. Nach ihrer Bilanzwirksamkeit: Aktivgeschäfte, Passivgeschäfte und Dienstleistungsgeschäfte (Zahlungs-, Effektengeschäfte und sonstige). Generell ist festzustellen, dass der Anteil bilanzwirksamer Geschäfte durch Derivate und Verbriefungen zunimmt. Weiterhin unterscheidet man

    1. Finanzierungsleistungen: Geldleihgeschäfte (Kontokorrentkredite, Konsumentenkredite, Realkredite, Diskontkredite, Lombardkredite, Kommunalkredite, Schuldscheindarlehen, Außenhandelskredite, Konsortialkredite); Kreditsubstitute (Leasing, Factoring, Kapitalbeteiligungen); verbriefte Kreditfazilitäten (Commercial Papers, Medium Term Notes, Euronote-Fazilitäten, Asset Backed Securities); Kreditleihgeschäfte (Akzeptkredite, Avalkredite);

    2. Geld- und Kapitalanlageleistungen: Einlagengeschäfte (Sichteinlagen, Termineinlagen, Spareinlagen); Wertpapiergeschäfte (Emissionsgeschäft, Handelsgeschäft, Anlageberatung und Asset-Management, Research-Leistungen); Vermögensverwaltung; Depotgeschäft;

    3. Zahlungsverkehrleistungen (Barzahlungsverkehr, Scheckverkehr, Überweisungsverkehr, Dauerauftrags- und Lastschriftverkehr, Cash Management, Kreditkarten, Inkassoverkehr, Sortenverkehr);

    4. Sonstige Leistungen (Devisen- und Edelmetallhandel, Derivative Finanzprodukte, Vermittlungsgeschäfte, Immobilien, Bausparen, Versicherungen, Beteiligungen, Unternehmungsberatung, Electronic Banking).
    2. Nach Art der Geschäftspartner: Kundengeschäfte und Eigengeschäfte.

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