Zitierfähige Version
- Revision von Bankgeschäfte vom 19.02.2018 - 14:42
- Revision von Bankgeschäfte vom 15.02.2018 - 14:22
- Revision von Bankgeschäfte vom 06.06.2013 - 14:08
- Revision von Bankgeschäfte vom 07.01.2013 - 17:31
- Revision von Bankgeschäfte vom 22.03.2011 - 13:31
- Revision von Bankgeschäfte vom 14.09.2010 - 08:57
- Revision von Bankgeschäfte vom 16.11.2009 - 10:20
- Revision von Bankgeschäfte vom 16.09.2009 - 13:49
- Revision von Bankgeschäfte vom 01.06.2008 - 13:10
Bankgeschäfte
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Inhaltsverzeichnis
Begriff
Gesamtheit aller von Kreditinstituten getätigten Geschäfte. Nach §1 KWG handelt es sich hier im Wesentlichen um Kreditgeschäfte (Darlehen und Akzeptkredite, Garantiegeschäfte etc.), Effektengeschäfte (Handel und Emission von Wertpapieren, Depotgeschäft, Investmentgeschäfte) sowie sonstige Geschäfte (Zahlungsverkehr, Einlagengeschäft, E-Geldgeschäfte). Neben den klassischen Aktiv- und Passivgeschäften (Kredit- und Einlagengeschäfte), auch als Commercial Banking bezeichnet, erhält das Investment Banking mit Kapitalmarktgeschäften, M&A-Transaktionen sowie derivativen Instrumenten (Financial Future, Option, Zins- und Währungsswaps),welche teilweise nicht in der Bilanz erscheinen, eine immer größere Bedeutung. Dazu gehört seit einigen Jahren auch die Verbriefung von Bankforderungen (sog. Kreditderivate: Asset Backed Securities, Mortgage Back Securities, Credit Default Swap etc.). Nach Art der Geschäftspartner sind zu unterscheiden: Kundengeschäfte und Eigengeschäfte. Laut § 1 KWG handelt es sich im einzelnen um a) Einlagengeschäft: Annahme fremder Gelder als Einlage ohne Rücksicht darauf, ob Zinsen vergütet werden.–
a) Pfandbriefgeschäft.
b) Kreditgeschäft: Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten.
c) Diskontgeschäft: Ankauf von Wechseln und Schecks.
d) Finanzkommissionsgeschäft: Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung.
e) Depotgeschäft: Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere.
f) Revolvinggeschäft: Eingehung der Verpflichtung, Darlehensforderungen vor Fälligkeit zurückzuerwerben.
g) Garantiegeschäft: Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen für andere.–
h) Girogeschäft: Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs.
i) Emissionsgeschäft: Übernahme von Finanzinstrumenten für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme gleichwertiger Garantien.
j) E-Geld-Geschäft: Ausgabe und Verwaltung von elektronischen Geld.–
k) Tätigkeit als zentraler Kontrahent im Sinne von Absatz 31.
Arten
1. Nach ihrer Bilanzwirksamkeit: Aktivgeschäfte, Passivgeschäfte und Dienstleistungsgeschäfte (Zahlungs-, Effektengeschäfte und sonstige). Generell ist festzustellen, dass der Anteil bilanzwirksamer Geschäfte durch Derivate und Verbriefungen zunimmt. Weiterhin unterscheidet man
1. Finanzierungsleistungen: Geldleihgeschäfte (Kontokorrentkredite, Konsumentenkredite, Realkredite, Diskontkredite, Lombardkredite, Kommunalkredite, Schuldscheindarlehen, Außenhandelskredite, Konsortialkredite); Kreditsubstitute (Leasing, Factoring, Kapitalbeteiligungen); verbriefte Kreditfazilitäten (Commercial Papers, Medium Term Notes, Euronote-Fazilitäten, Asset Backed Securities); Kreditleihgeschäfte (Akzeptkredite, Avalkredite);
2. Geld- und Kapitalanlageleistungen: Einlagengeschäfte (Sichteinlagen, Termineinlagen, Spareinlagen); Wertpapiergeschäfte (Emissionsgeschäft, Handelsgeschäft, Anlageberatung und Asset-Management, Research-Leistungen); Vermögensverwaltung; Depotgeschäft;
3. Zahlungsverkehrleistungen (Barzahlungsverkehr, Scheckverkehr, Überweisungsverkehr, Dauerauftrags- und Lastschriftverkehr, Cash Management, Kreditkarten, Inkassoverkehr, Sortenverkehr);
4. Sonstige Leistungen (Devisen- und Edelmetallhandel, Derivative Finanzprodukte, Vermittlungsgeschäfte, Immobilien, Bausparen, Versicherungen, Beteiligungen, Unternehmungsberatung, Electronic Banking).–
2. Nach Art der Geschäftspartner: Kundengeschäfte und Eigengeschäfte.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon