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Bankgeschäfte

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Begriff
    2. Arten

    Begriff

    Gesamtheit aller von Kreditinstituten getätigten Geschäfte. Nach § 1 KWG handelt es sich hier im Wesentlichen um Kreditgeschäfte (Darlehen und Akzeptkredite, Garantiegeschäfte etc.), Effektengeschäfte (Handel und Emission von Wertpapieren, Depotgeschäft, Investmentgeschäfte) sowie sonstige Geschäfte (Zahlungsverkehr, Einlagengeschäft, E-Geldgeschäfte). Neben den klassischen Aktiv- und Passivgeschäften (Kredit- und Einlagengeschäfte), auch als Commercial Banking bezeichnet, erhält das Investment Banking mit Kapitalmarktgeschäften, M&A-Transaktionen sowie derivativen Instrumenten (Financial Future, Option, Zins- und Währungsswaps), welche teilweise nicht in der Bilanz erscheinen, eine immer größere Bedeutung. Dazu gehört seit einigen Jahren auch die Verbriefung von Bankforderungen (sog. Kreditderivate: Asset Backed Securities, Mortgage Back Securities, Credit Default Swaps etc.). Nach Art der Geschäftspartner sind zu unterscheiden: Kundengeschäfte und Eigengeschäfte. Laut § 1 Abs. 1 KWG handelt es sich im einzelnen um a) Einlagengeschäft: die Annahme fremder Gelder als Einlage ohne Rücksicht darauf, ob Zinsen vergütet werden.
    b) Pfandbriefgeschäft.
    c) Kreditgeschäft: die Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten.
    d) Diskontgeschäft: der Ankauf von Wechseln und Schecks.
    e) Finanzkommissionsgeschäft: die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung.
    f) Depotgeschäft: die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere.
    g) Revolvinggeschäft: die Eingehung der Verpflichtung, Darlehensforderungen vor Fälligkeit zurückzuerwerben.
    h) Garantiegeschäft: die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen für andere.
    i) Scheckeinzugsgeschäft, Wechseleinzugsgeschäft und Reisescheckgeschäft: die Durchführung des bargeldlosen Scheckeinzuges, des Wechseleinzuges und die Ausgabe von Reiseschecks.
    j) Emissionsgeschäft: die Übernahme von Finanzinstrumenten für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme gleichwertiger Garantien.
    l) Tätigkeit als zentraler Kontrahent im Sinne von Absatz 31.

    Arten

    1. Nach ihrer Bilanzwirksamkeit: Aktivgeschäfte, Passivgeschäfte und Dienstleistungsgeschäfte (Zahlungs-, Effektengeschäfte und sonstige). Generell ist festzustellen, dass der Anteil bilanzunwirksamer Geschäfte durch Derivate und Verbriefungen zunimmt. Weiterhin unterscheidet man
    (1) Finanzierungsleistungen: Geldleihgeschäfte (Kontokorrentkredite, Konsumentenkredite, Realkredite, Diskontkredite, Lombardkredite, Kommunalkredite, Schuldscheindarlehen, Außenhandelskredite, Konsortialkredite); Kreditsubstitute (Leasing, Factoring, Kapitalbeteiligungen); verbriefte Kreditfazilitäten (Commercial Papers, Medium Term Notes, Euronote-Fazilitäten, Asset Backed Securities); Kreditleihgeschäfte (Akzeptkredite, Avalkredite);
    (2) Geld- und Kapitalanlageleistungen: Einlagengeschäfte (Sichteinlagen, Termineinlagen, Spareinlagen); Wertpapiergeschäfte (Emissionsgeschäft, Handelsgeschäft, Anlageberatung und Asset-Management, Research-Leistungen); Vermögensverwaltung; Depotgeschäft;
    (3) Zahlungsverkehrleistungen (Barzahlungsverkehr, Scheckverkehr, Überweisungsverkehr, Dauerauftrags- und Lastschriftverkehr, Cash Management, Kreditkarten, Inkassoverkehr, Sortenverkehr);
    (4) Sonstige Leistungen (Devisen- und Edelmetallhandel, Derivative Finanzprodukte, Vermittlungsgeschäfte, Immobilien, Bausparen, Versicherungen, Beteiligungen, Unternehmungsberatung, Electronic Banking).

    2. Nach Art der Geschäftspartner: Kundengeschäfte und Eigengeschäfte.

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