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Bankgeschäfte

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Begriff:

    Gesamtheit aller von Kreditinstituten getätigten Geschäfte. Nach §1 KWG handelt es sich hier im Wesentlichen um Kreditgeschäfte (Darlehen und Akzeptkredite, Garantiegeschäfte etc.), Effektengeschäfte (Handel und Emission von Wertpapieren, Depotgeschäft, Investmentgeschäfte) sowie sonstige Geschäfte (Zahlungsverkehr, Einlagengeschäft, E-Geldgeschäfte). Neben den klassischen Aktiv- und Passivgeschäften (Kredit- und Einlagengeschäfte), auch als Commercial Banking bezeichnet, erhält das Investment Banking mit Kapitalmarktgeschäften, M&A-Transaktionen sowie derivativen Instrumenten (Financial Future, Option, Zins- und Währungsswaps),welche teilweise nicht in der Bilanz erscheinen, eine immer größere Bedeutung. Dazu gehört seit einigen Jahren auch die Verbriefung von Bankforderungen (sog. Kreditderivate: Asset Backed Securities, Mortgage Back Securities, Credit Default Swap etc.). Nach Art der Geschäftspartner sind zu unterscheiden: Kundengeschäfte und Eigengeschäfte. Laut § 1 KWG handelt es sich im einzelnen um a) Einlagengeschäft: Annahme fremder Gelder ohne Rücksicht darauf, ob Zinsen vergütet werden. - a1) Pfandbriefgeschäft

    b) Kreditgeschäft: Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten.

    c) Diskontgeschäft: Ankauf von Wechseln und Schecks.

    d) Finanzkommissionsgeschäft: Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung.

    e) Depotgeschäft: Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere.

    f) Investmentgeschäft: Geschäfte der Kapitalgesellschaften.

    g) Revolvinggeschäft: Eingehung der Verpflichgung, Darlehensforderungen vor Fälligkeit zu erwerben.

    h) Garantiegeschäft: Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen für andere.

    i) Girogeschäft: Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs.

    j) Emissionsgeschäft: Übernahme von Finanzinstrumenten für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme gleichwertiger Garantien.

    k) E-Geschäft: Ausgabe und Verwaltung von elektronischen Geld. - l) Tätigkeit als zentraler Kontrahent im Sinne von Absatz 31.

    II. Arten:

    1. Nach ihrer Bilanzwirksamkeit: Aktivgeschäfte, Passivgeschäfte und Dienstleistungsgeschäfte (Zahlungs-, Effektengeschäfte und sonstige). Generell ist festzustellen, dass der Anteil bilanzwirksamer Geschäfte durch Derivate und Verbriefungen zunehmen.

    Vgl. Tabelle „Bankgeschäfte”.

    Finanzierungsleistungen

    Geldleihgeschäfte

    Kontokorrentkredite

    Konsumentenkredite

    Realkredite

    Diskontkredite

    Lombardkredite

    Kommunalkredite

    Schuldscheindarlehen

    Außenhandelskredite

    Konsortialkredite

    Kreditsubstitute

    Leasing

    Factoring

    Kapitalbeteiligungen

    Verbriefte Kreditfazilitäten

    Commercial Papers

    Medium Term Notes

    Euronote-Fazilitäten

    Asset Backed Securities

    Kreditleihgeschäfte

    Akzeptkredite

    Avalkredite

    Geld- und Kapitalanlageleistungen

    Einlagengeschäfte

    Sichteinlagen

    Termineinlagen

    Spareinlagen

    Wertpapiergeschäfte

    Emissionsgeschäft

    Handelsgeschäft

    Anlageberatung und Asset-Management

    Research-Leistungen

    Vermögensverwaltung

    Depotgeschäft

    Zahlungsverkehrsleistungen

    Barzahlungsverkehr

    Scheckverkehr

    Überweisungsverkehr

    Dauerauftrags- und Lastschriftverkehr

    Cash Management

    Kreditkarten

    Inkassoverkehr

    Sortenverkehr

    Sonstige Leistungen

    Devisen- und Edelmetallhandel

    Derivative Finanzprodukte

    Vermittlungsgeschäfte

    Immobilien

    Bausparen

    Versicherungen

    Beteiligungen

    Unternehmungsberatung

    Electronic Banking

     

    2. Nach Art der Geschäftspartner: Kundengeschäfte und Eigengeschäfte.

    3. Nach § 1 KWG: a) Einlagengeschäft: Annahme fremder Gelder als Einlagen, ohne Rücksicht darauf, ob Zinsen vergütet werden.

    b) Kreditgeschäft: Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten.

    c) Diskontgeschäft: Ankauf von Wechseln und Schecks.

    d) Finanzkommissionsgeschäft: Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung.

    e) Depotgeschäft: Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere.

    f) Investmentgeschäft: Geschäfte der Kapitalanlagegesellschaften.

    g) Revolvinggeschäft: Eingehung der Verpflichtung, Darlehensforderungen vor Fälligkeit zu erwerben.

    h) Garantiegeschäft: Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen für andere.

    i) Girogeschäft: Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs.

    j) Emissionsgeschäft: Übernahme von Finanzinstrumenten für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme gleichwertiger Garantien.

    k) Geldkartengeschäft: Ausgabe vorausbezahlter Karten zu Zahlungszwecken, es sei denn, der Kartenemittent ist auch der Leistungserbringer, der die Zahlung aus der Karte erteilt.

    l) Netzgeldgeschäft: Schaffung und Verwaltung von Zahlungseinheiten in Rechnernetzen.

    Weitere Informationen unter www.bafin.de.

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