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Betriebsausschuss
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Organ des Betriebsrats. Betriebsräte mit neun oder mehr Mitgliedern wählen aus ihrer Mitte drei (in größeren Betrieben fünf bis neun) Ausschussmitglieder, die zusammen mit dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden des Betriebsrats den Betriebsausschuss bilden (§ 27 BetrVG).
Aufgaben: Führung der laufenden Geschäfte des Betriebsrats; das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, dass der Betriebsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder dem Betriebsausschuss auch Aufgaben zur selbstständigen Erledigung (nicht jedoch den Abschluss von Betriebsvereinbarungen) übertragen kann.
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