Betriebsausschuss
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Organ des Betriebsrats. Betriebsräte mit neun oder mehr Mitgliedern wählen aus ihrer Mitte drei (in größeren Betrieben fünf bis neun) Ausschussmitglieder, die zusammen mit dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden des Betriebsrats den Betriebsausschuss bilden (§ 27 BetrVG).
Aufgaben: Führung der laufenden Geschäfte des Betriebsrats; das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, dass der Betriebsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder dem Betriebsausschuss auch Aufgaben zur selbstständigen Erledigung (nicht jedoch den Abschluss von Betriebsvereinbarungen) übertragen kann.
Mindmap "Betriebsausschuss"
Hilfe zu diesem Feature
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anfechtung
Angestellter
Arbeitnehmer
Arbeitsentgelt
Arbeitsrecht
Arbeitszeit
Betrieb
Bruttoarbeitsentgelt
Dienstvertrag
Günstigkeitsprinzip
Handelsvertreter
Kündigungsfristen
Personalplanung
Provision
Societas Europaea (SE)
Sorgfaltspflicht
Tarifautonomie
Tarifvertrag
Unternehmung
ordentliche Kündigung
eingehend
Betriebsausschuss
ausgehend
eingehend
Betriebsausschuss
ausgehend