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Betriebsverfassungsgesetz 1952 (BetrVG)

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    Gesetz vom 11.10.1952 (BGBl I 681) m.spät.Änd.; in Kraft gemäß § 129 BetrVG waren zuletzt nur noch die §§ 76–77a, 81, 85 und 87. Das BetrVG 1952 wurde durch das Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) (vom 18.5.2004, BGBl. I 974) aufgehoben.

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