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computergestützte Finanzbuchhaltung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Computergestütztes Administrationssystem (Computersystem) zur Verwaltung und Darstellung der finanziellen Beziehungen einer Unternehmung mit ihrer Umwelt und den daraus resultierenden Veränderungen der Vermögens- und Kapitalverhältnisse sowie deren Buchung auf Bankkonten. Traditionelles Anwendungsgebiet der betrieblichen Datenverarbeitung mit Massenverarbeitung und hohem Standardisierungsgrad, daher starke Rationalisierungsvorteile.

    2. Teilbereiche: a) Hauptbuchhaltung: Kreditoren-, Debitorenbuchhaltung, Zahlungsabwicklung, Liquiditätsplanung, Rechnungsprüfung, Sachkontenbuchhaltung sowie die Ermittlung von Jahresabschluss, Steuern und die Berichtserstellung. Komfortable Systeme ermöglichen auch Mandantenführung und Konzernkonsolidierung.

    b) Nebenbuchhaltungen: bes. computergestützte Anlagenbuchhaltung, computergestützte Lohn- und Gehaltsabrechnung, Materialbuchführung, Betriebsbuchhaltung. Es besteht die Tendenz, zusätzliche Nebenbuchhaltungen aufzubauen und lediglich verdichtete Sammelbuchungen automatisch an die Hauptbuchführung weiterzuleiten, begründet im zunehmenden Dialogbetrieb und der Dezentralisierung der Datenverarbeitung.

    3. Voraussetzung: Datenintegration bez. der Teilgebiete auf Basis eines Datenbanksystems; dies gilt ebenso für die Verbindung zu anderen Anwendungskreisen, z.B. zur computergestützten Kosten- und Leistungsrechnung.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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