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Buchauszug
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Allgemein: Geordneter Auszug aus den Geschäftsbüchern eines Kaufmanns.
2. Buchauszug an den Handelsvertreter: Dem Handelsvertreter ist auf Verlangen bei der Abrechnung ein Buchauszug zu erteilen, der alle für den Provisionsanspruch wesentlichen Umstände (auch nicht buchungspflichtige) enthält (§ 87c III HGB).
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